Bild: Logo for streaming service Kick (Foto: Kick Int., CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons)
Von dem Kick-Streamer Braden Eric Peters geht derzeit ein Clip viral, in welchem zu sehen ist, wie eine Frau ihm nach einer unergiebigen Diskussion über Frauenrechte eine Ohrfeige verpasst.
Was ist passiert?
In dem Video sagt die Frau zu dem Streamer unter anderem, dass Sie ihm ins Gesicht schlagen wird. Er antwortet mit „Go ahead“. Auf die Frage, ob er einen Schlag „möchte“ klingt es in dem Video so als würde er antworten mit „You don’t have the balls for that.“ Einige Sekunden später fragt Sie, ob Sie ihn ohrfeigen darf; woraufhin er wohl mit „Go ahead“ antwortet. Daraufhin schlägt sie ihn.
Strafbarkeit?
Nach US-amerikanischem Recht stellt eine solche Ohrfeige in der Regel eine sogenannte „battery“ dar, die im Wesentlichen einer Körperverletzung gemäß § 223 StGB entspricht. Unterstellt man die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts wäre der entsprechende Tatbestand unproblematisch erfüllt.
Allerdings wird im Internet diskutiert, ob eine Einwilligung vorliegt. Nach § 228 StGB ist eine Körperverletzung bei wirksamer Einwilligung nicht rechtswidrig und daher auch nicht strafbar.
Gegen eine derartige Einwilligung spricht zunächst, dass die Frau zunächst mit einem Schlag – unabhängig von der etwaigen Reaktion des Streamers – droht. Kurz vor dem Schlag formuliert Sie dieses allerdings klar als Frage.
Jedoch muss ein bloßes „Go ahead“ im Sinne von „Nur zu“ (und schaue, was dann passiert) nicht zwingend als Einwilligung verstanden werden. Gegen eine Einwilligung spricht auch die Aussage, dass er es der Frau nicht zutraut.
Eine wirksame Einwilligung scheint demnach nicht vorzuliegen, wobei für die Frau berücksichtigt jedoch werden kann, dass Clavicular es gerade darauf angelegt haben könnte, durch einen Schlag viralen Content zu generieren.

