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Wie ist die Strafbarkeit einer solchen Ohrfeige unter Berücksichtigung einer etwaigen Einwilligung zu bewerten?
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Am 14.01.2026 wurde der Chefredakteur des Deutschland-Kuriers David Bendels im Berufungsverfahren freigesprochen. Der X-Post mit dem Faeser-Meme wurde als zulässige Meinungsäußerung gewertet.
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Nach dem Entwurf des Bundesjustizministeriums vom 30.12.2025 bestünde bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung die Möglichkeit des Entzuges des passiven Wahlrechts.
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