Bild: David Bendels, Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland Kurier (Foto: RechercheDausDD, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons)
Am 14.01.2026 wurde der Chefredakteur des Online-Magazins Deutschland-Kurier David Bendels wegen der Veröffentlichung eines X-Posts im Berufungsverfahren freigesprochen.
Was ist passiert?
Am 26.01.2023 veröffentlichte das Bundesministerium des Innern (BMI) einen X-Post mit einem Bild der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser, auf welchem diese anlässlich des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus ein Schild mit der Aufschrift „WE REMEMBER“.
Auf dem X-Kanal des Deutschland-Kuriers wurde am 28.02.2024 – mutmaßlich von Bendels selbst – eine Fotomontage dieses Bildes gepostet, bei welchem die Aufschrift des Schildes geändert wurde in „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“.
Deswegen erhielt Bendels einen Strafbefehl. Gegen diesen legte er Einspruch ein, sodass es zum Prozess kam.
Am 08.04.2025 wurde Bendels vom AG Bamberg wegen einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Verleumdung nach § 188 StGB zu 7 Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt. In der Urteilsbegründung heißt es erstaunlicherweise unter anderem, dass der „unbefangene Leser“ „durchaus glauben“ könne, dass Faeser „tatsächlich ein Blatt Papier mit einem solchen Text in die Kamera hält“.
In der Berufungsinstanz wurde Bendels hingegen freigesprochen. Dort wurde der X-Post mit dem Meme zutreffend nicht als unwahre Tatsachenbehauptung, sondern als Meinungsäußerung, welche im Gesamtkontext durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist, gesehen. Selbst der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah dieses ebenso und plädierte für einen Freispruch.

