Bild: Robert Habeck auf dem Bundesparteitag der Grünen, Karlsruhe 2023 (Foto: Kasa Fue, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons)
Was ist passiert?
Bei einer Wahlkampfveranstaltung am 30.08.2024 sagte der ehemalige Grünen-Chef Dr. Robert Habeck u.a. die AfD sowie das BSW würden „von Moskau, von Putin“ bezahlt werden. Weiter sagte er: „Sich aber für seine Meinung bezahlen zu lassen, im Internet Stimmen zu kaufen, Trollarmeen aufzubauen, eine Meinung gekauft zu bekommen, das ist widerlich. Und das gehört sich nicht. Und wir wissen, dass AfD und BSW genauso bezahlt werden.“
Das BSW und Dr Sahra Wagenknecht erstatten deswegen Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Dresden leitete daher ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Verleumdung (§ 188 StGB) ein und beantragte die Aufhebung der Immunität von Habeck.
Am 05.06.2025 stimmten mit Ausnahme der AfD-Fraktion alle Fraktionen im Bundestag gegen die Aufhebung der Immunität. Mit Niederlegung seines Bundestagsmandat zum 01.09.2025 verlor Habeck seine Immunität als Abgeordneter.
Gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 12.000 € an drei gemeinnützige Vereine wurde das Strafverfahren am 12.12.2025 eingestellt.
Was ist eine Einstellung nach § 153a StPO?
Diese ist eine sogenannte Opportunitätseinstellung. Dabei kann unter Auflagen und Weisungen bei bis zu mittlerer Kriminalität von der weiteren Strafverfolgung abgesehen werden. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie hier: Einstellung nach § 153a StPO.

