Am 19.12.2025 hat die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren gegen den Welt-Kolumnisten Norbert Bolz wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB gegen Zahlung einer Geldauflage nach § 153a StPO eingestellt.
Was ist passiert?
Die taz (Tageszeitung) veröffentlichte am 19.01.2024 einen Post auf X, welcher mit den Worten „AfD-Verbot und Höcke-Petition: Deutschland erwacht“ begann. Auf diesen Post reagierte Bolz einen Tag später mit dem Post „Gute Übersetzung von ‚woke‘: Deutschland erwache“. Das staatliche Meldeportal „HessenGegenHetze“ meldete diesen Post am 27.11.2024 an die zuständige Stelle des BKA. Wegen des NS-Slogans „Deutschland erwache“ wurde ein Strafverfahren nach § 86a StGB eingeleitet.
Am 23.10.2025 erhielt Bolz „Besuch“ von vier Polizisten mitsamt einer Durchsuchungsanordnung. Diese enthielt allerdings eine sogenannte Abwendungsbefugnis, welche dem Beschuldigten die Gelegenheit gibt durch entsprechende Kooperation die Hausdurchsuchung selber zu verhindern. Hiervon machte Bolz Gebrauch, indem er seinen Laptop mit dem X-Post vorzeigte und die Polizeibeamten diesen abfotografierten.
Das Vorgehen der Strafverfolgung wurde daraufhin öffentlich stark kritisiert; unter anderem „selbst“ von der taz, welche eine Hausdurchsuchung für einen solchen Post als unverhältnismäßig bezeichnet.
Gegen Zahlung einer Geldauflage im niedrigen vierstelligen Bereich an eine gemeinnützige Organisation wurde das Strafverfahren am 19.12.2025 eingestellt.
Strafbarkeit bei ironischer und sarkastischer Verwendung?
Nach Auffassung der Rechtsprechung dient § 86a StGB auch dazu, ein „kommunikatives ‚Tabu‘“ zu errichten. Selbst eine offensichtlich ironische und sarkastische Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen kann daher strafbar sein. Ausnahmen von der Strafbarkeit werden von der Justiz sehr restriktiv gehandhabt, vgl. §§ 86a Abs. 3 i.V.m. 86 Abs. 4 StGB.
Was ist eine Einstellung nach § 153a StPO?
Diese ist eine sogenannte Opportunitätseinstellung. Dabei kann unter Auflagen und Weisungen bei bis zu mittlerer Kriminalität von der weiteren Strafverfolgung abgesehen werden. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie hier: Einstellung nach § 153a StPO.

