Cybercrime / Internetstrafrecht

Der Begriff Cybercrime umfasst Straftaten, welche sich gegen Computersysteme, Netzwerke oder Daten richtet oder schlicht mit Hilfe von IT begangen werden. Hierbei kann in zwei Kategorien unterschieden werden:

Cybercrime im engeren Sinne

Dies sind Straftaten, welche sich gezielt gegen IT-Systeme oder Daten richten wie z.B.

  • Ausspähen und Abfangen von Daten
  • Datenveränderung
  • Computersabotage

Cybercrime im weiteren Sinne

Dies sind Straftaten, bei denen digitale Technologien als Tatmittel genutzt werden. Sie betreffen häufig klassische Deliktsbereiche und können nahezu alle Formen von Kriminalität annehmen, unter anderem aus folgenden Bereichen:

Allgemeines Strafrecht wie z.B.

  • Beleidigung, Bedrohung, Volksverhetzung z.B. in sozialen Netzwerken (und umfasst daher auch die sog. „Hasskriminalität“)
  • Waren-Betrug
  • Online-Erpressung

Sexualstrafrecht wie z.B.

  • Besitz und Verbreitung kinder- oder jugendpornografischer Inhalte
  • Cyber-Grooming

Betäubungsmittelstrafrecht wie z.B.

  • Handel mit Drogen über Internet-Plattformen oder im Darknet

Verstöße gegen das Waffengesetz wie z.B.

  • (versuchter) Waffenkauf im Darknet