Juristische Laufbahn von Rechtsanwalt Gunnar Endruschat
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zweites juristisches Staatsexamen (Befähigung zum Richteramt) mit Schwerpunktausbildung im Straf- und Strafprozessrecht
- Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht Schleswig im Landgerichtsbezirk Kiel; Anwalts- sowie Wahlstation bei namhaften Strafrechtskanzleien
- Erstes juristisches Staatsexamen mit zweistelligem Prädikat
- Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU)
Wie läuft ein Strafverfahren ab?
Ausführliche Informationen zum Ablauf eines Strafverfahrens und zu möglichen Verteidigungsstrategien finden Sie hier.
Ich habe einen Strafbefehl erhalten – was sollte ich tun?
Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Dieser bietet grundsätzlich die Möglichkeit, die verhängte Strafe überprüfen und gegebenenfalls mildern zu lassen. Er birgt jedoch auch das Risiko, dass in der anschließenden Hauptverhandlung eine höhere Strafe verhängt wird. Das richtige Vorgehen sollte daher stets individuell mit einem Strafverteidiger besprochen werden. Weitere Informationen zum Strafbefehlsverfahren finden Sie hier.
Ich habe eine polizeiliche Vorladung erhalten – muss ich hingehen?
Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Ihr Recht, die Aussage zu verweigern, kann Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Direkten Kontakt mit der Polizei sollten Sie unterlassen. Ihr Strafverteidiger kann die Kontakte zu den Ermittlungsbehörden übernehmen und das weitere Vorgehen für Sie koordinieren.
Wie sollte ich mich bei einer Hausdurchsuchung verhalten?
Verhalten Sie sich trotz der belastenden Situation besonnen. Machen Sie keine Angaben zur Sache und leisten Sie keinen Widerstand. Lassen Sie sich – soweit möglich – eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses aushändigen oder fertigen Sie selbst eine Kopie an (Foto). Nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu einem Strafverteidiger auf. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie hier: Hausdurchsuchung.
In welchen Bereichen sind Sie als Strafverteidiger tätig?
Ich übernehme die Strafverteidigung in nahezu allen Bereichen des Strafrechts, wie zum Beispiel den folgenden:
- Cyberstrafrecht im weiteren Sinne
- Allgemeines Strafrecht wie z.B. Körperverletzung, Betrug, Diebstahl, Raub
- Sexualstrafrecht wie z.B. der Besitz kinder- oder jugendpornographischer Inhalte
- Verkehrsstrafrecht wie z.B. Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), verbotene Kraftfahrzeugrennen
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Jugendstrafrecht
Explizite Ausnahme ist hierbei das Steuerstrafrecht, da mir in diesem Bereich die Spezialisierung fehlt, um meinen Mandanten auch in diesem Bereich eine effektive Verteidigung zu bieten.
Wie viel kostet ein Strafverteidiger?
Die Kosten für die Strafverteidigung sind individuell und hängen von mehreren Faktoren ab. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Unterseite Kosten.
